1.
Die Rolle und Verantwortung des Vorgesetzen besteht darin, Mitarbeiter zur
Zielerreichung zu führen, d.h. die Zielbildung und -erreichung zu steuern.
2. Zielbildungsprozesse (Zielfindung, -planung, -durchsetzung) und Zielerreichungsprozesse
(Steuerung der Realisation einschließlich Kontrolle) sind stark voneinander
abhängig.
3. Der Erfolg (Zielerreichungsgrad) und die Zufriedenheit des einzelnen hängen
nicht nur von seiner Leistungsfähigkeit (Qualifikation, Können), sondern auch
von seiner Leistungsbereitschaft (Motivation, Wollen) ab.
4. Leistungsorientiertes Verhalten und Führen sind ohne Ziele (= Soll-ergebnisse)
nicht möglich, wobei wegen der Leistungsmotivation auf eine weitgehende Zielidentifikation
(zumindest Akzeptanz der Ziele) Wert zu legen ist.
5. Diese Ziele müssen zunächst im Zuge eines Planungs- und Zielbildungsprozesses
gewonnen und auf die einzelnen Mitarbeiter "verteilt" werden (Zielbildung
und -zuordnung).
6. Die Mitarbeiter müssen ihre Teilziele kennen und möglichst weitgehend akzeptieren
(Kennen und Wollen); deshalb werden im MbO die Ziele nicht "vorgeschrieben",
sondern unter Mitarbeit der betroffenen gewonnen und vereinbart (Vereinbarung,
commitment).
7. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, ihre Ziele zu erreichen (Können)
und die Erreichung zu kontrollieren (Selbstkontrolle).
8. Die Mitarbeiter sollen durch geeignete Maßnahmen in ihrem Leistungspotential
kontinuierlich entwickelt werden. Grundlage hiefür ist eine ziel- bzw. ergebnisbezogene
Abweichungsanalyse und Personalbeurteilung (Entwicklung).