Führungsanspruch

 

Um Mitarbeiter zu beeinflussen, müssen Vorgesetzte ihren Führungsanspruch geltend machen. Die Geführten müssen wissen, was exakt von ihnen erwartet wird bzw. was sie für die Organisation konkret tun sollen. Dieser Führungsanspruch kommt jedoch nicht immer zum Tragen, weil Vorgesetzte

 

l  nicht genau wissen, welche Ziele vorgegeben sind bzw. welche Aufgaben erfüllt werden sollen,

l  sich unsicher sind , wie weit die Geführten folgen („Gehorsam leisten“),

l  hoffen bzw. es als selbstverständlich annehmen, dass die Geführten selbst wissen, was sie zu tun haben.

 

Zaudern und Konflikte innerhalb der Überlegens- und Denkprozesse von Vorgesetzten können ebenso als „Führungsschwäche“ bezeichnet werden wie die Annahme, dass die Geführten selbst wissen, wie sie sich verhalten sollen. Auch dann, wenn der Vorgesetzte ständig die Führungs-(Gehorsams-)ansprüche überzieht, kann dies zur Führungsschwäche führen: Die Gehorsamsbereitschaft der Geführten wird überstrapaziert, die „Gefolgschaft“ besteht nur noch in einem äußerlichen Mitmachen, der Sinn der Anweisung wird vielleicht gerade noch den Buchstaben nach erfüllt bzw. es wird bewußt und geplant entgegengearbeitet.

 

In jedem Fall geht es darum, dass ein Vorgesetzter einen Führungsanspruch geltend macht bzw. – noch deutlicher im Sinne Max Webers ausgedrückt – „Gehorsam“ verlangt.